Kinderschutzkonzept OK Mark Brandenburg e.V. Orientierungslauf
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Der Orientierungslaufklub Mark Brandenburg (OK MB) achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
2. Ehrenkodex
Alle Übungsleiter/innen des Vereins erkennen den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes an und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift.
3. Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös. Notwendige Interventionen und Maßregelungen werden konsequent umgesetzt. Grundsätzlich gilt: Der Verein oder seine verantwortlichen Aufsichtspersonen haben alle aus ihrer Sicht zur Abwehr der Gefahren erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Sie erfordern Sensibilität und Aufmerksamkeit der Aufsicht führenden Personen und verlangen bei entsprechenden Hinweisen unverzügliches Einschreiten unter Information und Beteiligung der Eltern.
4. Verfahren zum Umgang bei Kindeswohlgefährdung
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bzw. sexuellem Missbrauch wird ein unabhängiger Fachdienst bzw. das Jugendamt hinzugezogen:
- Landkreis Potsdam-Mittelmark Jugendamt Tel: 033841-91 04 90, Krisentelefon u. Inobhutnahme Tel: 033209-20 36 9 (außerhalb der Dienstzeiten)
- Beauftragter des LSB für den Kinderschutz Steffen Müller, Tel. 0331/97 19 836, Mail: s.mueller@sportjugend-bb.de
5. Der Kinderschutzbeauftragter des OK Mark Brandenburg e.V. ist: Herr Fred Jensch Tel. 0176/64365545
6. Der Verein verfügt über eine transparente und klare Organisationsstruktur. Kinder, Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten einbezogen und informiert.
7. Der Verein verpflichtet sich zu folgenden Regeln hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu den anvertrauten Kindern/Jugendlichen:
- Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche untereinander.
- Gemeinsames Duschen, Sauna etc. mit minderjährigen Sportler/-innen ist nicht erlaubt.
- Das Betreten der Umkleiden erfolgt nach geregelter Absprache.
- Bei mehrtägigen Fahrten wird darauf geachtet, dass Betreuer/innen nicht mit Kindern oder Jugendlichen in einem Raum übernachten.
- Die Durchführung von Freizeitaktivitäten, Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingslagern erfolgt transparent und es werden umfassende Informationen an alle Beteiligten vorab gegeben. Hier insbesondere an die Eltern der Kinder. Die Aufsichtsführung ist durch den Verein klar geregelt.
- Es wird seitens der Übungsleiter/innen darauf geachtet, dass die gesetzlichen Regelungen des Kinder- und Jugendschutzes jederzeit beachtet werden (z.B. Alkoholkonsum)
8. Alle Übungsleiter/innen des Vereins bilden sich regelmäßig zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes fort.